Sie haben seit 13.06.2014 Geld für ein neues Auto bei einer Bank aufgenommen?
So widerrufen Sie ganz einfach Ihren Autokredit und bekommen Ihr Geld zurück
Holen Sie sich in wenigen Schritten Ihre bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung zurück!
Sichern Sie sich Ihren kostenfreien Beratungstermin!
VORTEILE
Ihre Vorteile
Aufgrund fehlerhafter Formulierungen in vielen Darlehensverträgen, die nach dem 13.06.2014 zustande gekommen sind, haben Sie auch heute noch die Möglichkeit, Ihren Autokredit zu widerrufen und als Gewinner aus der Sache hervorzugehen.
Kostenlose Beratung
Ihr Kreditvertrag wird genau geprüft und Sie erfahren kostenlos, wie Ihre Chancen für einen Widerruf stehen.
Individuelle Strategie
Das Vorgehen wird speziell auf Ihre Situation angepasst und dient der schnellstmöglichen Erreichung Ihrer Ziele.
Erfolgreiche Erstattung
Nach Abschluss des Widerrufs erhalten Sie Ihr bereits eingezahltes Geld vom Vertrag des Autos zurück.
Schnell & effizient
Ihr Ansprechpartner sorgt für eine zügige Abwicklung und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Lösungsorientiert
Das Vorgehen wird speziell auf Ihre Situation angepasst und dient der schnellstmöglichen Erreichung Ihrer Ziele.
Erfolgreiche Erstattung
Nach Abschluss des Widerrufs erhalten Sie Ihr bereits eingezahltes Geld vom Vertrag des Autos zurück.
Sie möchten Ihren Diesel oder Benziner nicht mehr fahren und davon finanziell profitieren?
Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht!
MEHR GELD AM ENDE DES MONATS!
Wie kommen Sie am einfachsten und schnellsten zum Geld aus Ihrem aktuellen Autokredit? In sehr vielen Verträgen, welche nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, finden sich Fehler, die zu Ihrem erfolgreichen Widerruf des Autokredits führen können.
Sie bekommen dadurch die an die Bank gezahlten Raten sowie die Anzahlung wieder zurück und geben das Auto an die Bank heraus. Die Bank hat nur einen Anspruch auf die bereits gezahlten Zinsen. Bei Kreditverträgen ab dem 13. Juni 2014 müssen Sie unserer Ansicht nach noch nicht einmal Wertersatz für die gefahrenen Kilometer an die Bank zahlen.
Mit dem neu gewonnen Geld können Sie sich beispielsweise nun ein günstigeres Auto finanzieren und dadurch mehr Geld am Ende des Monats zur Verfügung haben.
DIE RETTUNG FÜR ALLE BESITZER EINES DIESEL-PKWS
Als Besitzer eines Diesel-PKWs ist das Ihre beste Chance, um den enormen Wertverlust Ihres Autos wieder gut zu machen.
Zudem ist die Durchfahrt für Diesel-PKW mit Euro 4 oder schlechter in einigen Städten, wie z. B. Hamburg oder Stuttgart, bereits stark eingeschränkt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Städte die Durchfahrt komplett verbieten! Nutzen Sie also diesen Weg, um wieder uneingeschränkt in ganz Deutschland fahren zu können.
Mit Ihrem erfolgreichen Widerruf des Vertrages können Sie auf einen Euro 6 Diesel oder einen Benziner umsteigen und enorm viel Geld sparen.
Persönliche Checklist
Erfüllt ihr Vertrag die wichtigsten Kriterien?
Machen Sie den Selbsttest:
Vertragsschluss ab 13. Juni 2014
Vertragsschluss als Verbraucher (überwiegend als Verbraucher/natürliche Person), nicht als Unternehmer/Selbstständiger
Leasing-/Kreditvertrag wurde über Autohaus vermittelt
Vertrag läuft noch
Von der Kontaktaufnahme bis zur Rückabwicklung des Kreditvertrages
So läuft das Verfahren ab
1. RÜCKRUF ANFORDERN
Über das Formular können Sie ganz leicht und unverbindlich mit uns in Kontakt treten. Daraufhin vereinbaren unsere Mitarbeiter ein erstes Beratungsgespräch mit Ihnen und einem unserer Rechtsanwälte. Weiterhin erfahren Sie, welche Unterlagen wir für ein effektives Gespräch benötigen.
2. BERATUNGSGESPRÄCH
Im Beratungsgespräch stellen wir Ihnen kurz und anschaulich die Sach- und Rechtslage dar und gehen auf Ihre Fragen ein. Falls uns noch Unterlagen für eine Einschätzung der Erfolgsaussichten fehlen, teilen wir Ihnen dies gerne mit.
3. PRÄZISE ANALYSE UND AUSWERTUNG DER ERFOLGSCHANCEN
Nach einer Auswertung durch unsere Rechtsanwälte lassen wir Ihnen eine präzise Analyse zukommen, wie gut Ihre Erfolgschancen sind, und teilen Ihnen weiterhin die Kosten des Verfahrens mit. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, muss Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens in der Regel übernehmen.
4. ENTSCHEIDUNGSPHASE
Nun müssen Sie entscheiden, ob Sie einen Widerruf durchführen möchten. Daraufhin ist zu klären, ob Sie bei einem Rechtsstreit selbstständig tätig oder von uns vertreten werden möchten. Wenn wir Sie in diesem Fall vertreten, bekommen unsere Rechtsanwälte die Vollmacht und führen das Verfahren für Sie durch.
5. GELD ZURÜCK
Nach dem erfolgreichen Verfahren bekommen Sie Ihr Geld wieder auf ihr Konto zurückerstattet.
Zahlreiche Mandanten haben Ihr Geld bereits erhalten
Setzen Sie auf professionelle Betreuung und Abwicklung
„Sehr schnell, kompetent und äußerst freundlich!“
„Ich wurde immer über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert und konnte mich bei Fragen jederzeit telefonisch an Herrn Röhrenbeck wenden.“
– Fabian B., Köln
„Klare Empfehlung!“
„Ich war überrascht, wie schnell die Kanzlei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte meinen Fall bearbeitet hat. Innerhalb von etwa zwei Monaten war die Angelegenheit mit meiner Bank geklärt. Klare Empfehlung!“
– Lars S. aus Kaiserslautern
„Die Zusammenarbeit war eine Freude“
„Herr Rechtsanwalt Röhrenbeck hat uns erfolgreich gegenüber unserer Autobank vertreten. Wir haben uns bei der Kanzlei Röhrenbeck insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt. Gerne wieder!“
– Hans G. B. aus Kaiserslautern
„Ein zuverlässiger Partner“
„Die Kanzlei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte hat uns in einem gerichtlichen Verfahren gegen eine Bank vertreten und den Widerruf erfolgreich durchgesetzt. Wir können die Kanzlei Röhrenbeck auf jeden Fall empfehlen.“
– Björn W. aus Pirmasens
„Auf dieses Team kann man sich verlassen“
„Die Erfahrung mit der Kanzlei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte war hervorragend. Tolles Team, top Betreuung und vor allem schnelles und professionelles Handeln. Danke dafür“
– Tom H. aus Mehlingen
„Ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben“
„Ich hatte die Hoffnung auf Entschädigung schon aufgegeben. Dann habe ich mich an die Kanzlei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte gewandt. So kam es doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss!“
– Hildegard A. aus Hamburg
Kanzlei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte
Wir setzen uns für Sie ein!
Unsere Anwälte arbeiten hochspezialisiert in ihren jeweiligen Bereichen und können Ihnen bereits in einem ersten persönlichen Gespräch mitteilen, wo die rechtlichen Besonderheiten Ihres Falles liegen. Bei der Bearbeitung Ihres Falls legen wir besonderen Wert darauf, für Sie den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu beschreiten und langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Anliegen – deutschlandweit.
Jürgen Hammel
Rechts- und Fachanwalt
Björn Röhrenbeck
Rechts- und Fachanwalt
Alice Biondo
angestellte Rechtsanwältin
Markus Boenikg
Rechts- und Fachanwalt