Kompetenzen
BANK- & KAPITALANLAGERECHT
Ihr Partner rund um Ihre rechtlichen Vermögensfragen
Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwalts-Boutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte über eine jahrelange sowie umfassende Expertise. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Kanzlei pflegt seit einigen Jahren einen guten Austausch mit der Hochschule Kaiserslautern, wo Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck im Rahmen eines Lehrauftrages im Studiengang Finanzdienstleistungen lehrt.
Rechtsanwalt Hammel, selbst Aufsichtsratsvorsitzender eines Kreditinstituts, berät darüber hinaus auch im Bankaufsichtsrecht.
Bei der Bearbeitung unserer Mandate legen wir besonderen Wert darauf, für unsere Mandanten den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu beschreiten und gerichtliche Verfahren, soweit möglich und gewünscht, zu vermeiden.
Ihr Ansprechpartner
Ob telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!
0631 / 341 080
UNSERE KOMPETENZEN:
Bankrecht
- Darlehensvertragsrecht
- Widerruf von Darlehensverträgen
- Mithaftung von Ehegatten und sonstigen Mitverpflichteten
- Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Nichtabnahmeentschädigungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankentgelte
- Bankaufsichtsrecht
Recht des Zahlungsverkehrs
- EC-Karte und Kreditkarte
- SEPA-Überweisung
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Onlinebanking
Im Insolvenzverfahren des Kunden
- Anfechtungstatbestände im Insolvenz verfahren
- Absonderung und Aussonderung
- Sicherheitenpool
- Vertretung im Insolvenzverfahren des Kunden
Kapitalanlagerecht
- Aktien
- Anleihen
- Offene und geschlossene Fonds
- Grauer Kapitalmarkt
- Mezzanine Finanzierungen (Genussrechte, Partiarische Nachrangdarlehen, Stille Beteiligungen)
- Swaps
- Schrottimmobilien
- Zertifikate