Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 14.09.2021 (Az.: 4 O 755/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.032,00 € nebst Zinsen an unseren Mandanten im Rahmen des Abgasskandals verurteilt. Wie auch in den in der Vergangenheit erfolgreich von uns erstrittenen Urteilen gegen die VW AG wurde auch in diesem Verfahren seitens des Gerichts eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch VW angenommen.
Unser Mandant hat im Jahr 2011 einen VW Tiguan Sport & Style 2,0 TDI zum Kaufpreis von knapp 38.000 € erworben. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor mit der Typenbezeichnung EA 189 verbaut. Dieser Motor war zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeuges mit der mittlerweile allseits bekannten Software ausgestattet, welche bei Fahrten auf der Straße eine deutlich geringere Abgasrückführungsrate aufweist, als dies auf dem Prüfstand der Fall ist. Nur aufgrund dieser Software wurden die Abgaswerte eingehalten. Unser Mandant hat das Fahrzeug im Juli 2016 wieder veräußert.
Die Anwälte der VW AG hatten im Prozess behauptet, durch den Verkauf des Fahrzeuges sei der Schaden insgesamt entfallen. Unsere Kanzlei hat jedoch argumentiert, dass der Schaden unseres Mandanten bereits in der Eingehung des Kaufvertrages gelegen hat, so übrigens auch die Ansicht des Bundesgerichtshofs.
Das Landgericht Kaiserslautern hat sich letztlich unserer Argumentation angeschlossen und die VW AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe 11.032,00 € verurteilt. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.
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Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte: Wir beraten Verbraucher im Abgasskandal
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