Nachdem die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Rotterdam“ KG bereits im Juni 2017 darüber informiert wurden, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet werden müsse, kommt es für die Anleger nun ganz dick.
Der Insolvenzverwalter hat die Anleger des Fonds mit Schreiben vom 15.02.2021 aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen gem. §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1, Abs. 2 HGB zurückzuzahlen, da diese nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt gewesen seien. Konkret handelt es sich um die Ausschüttungen der Jahre 2005, 2006, und 2007.
Die Anleger konnten sich im Jahr 2004 mit einer Mindesteinlagesumme in Höhe von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio an dem geschlossenen Schiffsfonds beteiligen. Es bestand die Möglichkeit, die Beteiligungssumme in fünf Tranchen bis spätestens 01.08.2006 einzuzahlen. In den meisten Fällen erfolgte die Beteiligung über die Frisia Schiffstreuhand GmbH, welche die Anteile der Gesellschafter treuhänderisch verwaltet.
Bereits seit einigen Jahren wurden die Anleger des Fonds von der Treuhandgesellschaft in unregelmäßigen Abständen darüber informiert, dass die wirtschaftliche Situation der Fonds alles andere als rosig sei. Mit einer Rückforderung der Ausschüttungen hatten jedoch die wenigsten Anleger gerechnet. Der Insolvenzverwalter hat den Anlegern zur Rückzahlung eine Frist bis spätestens 19.03.2021 gesetzt.
Die Anleger sollten jetzt keinesfalls den Kopf in den Sand stecken in der Hoffnung, der Kelch werde schon an ihnen vorübergehen. Genauso wenig sollten Anleger jedoch auch ungeprüft den geltend gemachten Betrag an den Insolvenzverwalter zahlen.
Vielmehr raten wir die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Rotterdam“ KG, sich an einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahrenen Fachanwalt zu wenden.
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche betroffene Anleger kontaktiert mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters Folge zu leisten sei oder nicht.
Wenn auch Sie eine entsprechende Prüfung wünschen, lassen Sie uns bitte das Schreiben des Insolvenzverwalters per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zukommen: info@hammel-roehrenbeck.de
Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren: 0631/ 341 08-0
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte
Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwaltsboutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht (inklusive Mietrecht) sowie Wirtschaftsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte über jahrelange Erfahrung sowie umfassende Expertise und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten bundesweit.
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte PartG mbB
Schneiderstr. 10
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631/ 341 08-0
Fax: 0631/ 341 08-29
E-Mail: info@hammel-roehrenbeck.de
Website: www.hammel-roehrenbeck.de
Facebook: https://www.facebook.com/hammelroehrenbeck