Dieselskandal: VW AG erneut zum Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 17.08.2021 (Az.: 11 O 6967/19) die Volkswagen AG verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von knapp 5.600,00 € zuzüglich Zinsen als Schadensersatz im Rahmen des Dieselskandals zu zahlen.

Unsere Mandantin hat im Jahr 2012 ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW erworben, welches einen Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut hat. Das Landgericht Braunschweig hat nunmehr entschieden, dass sich die VW AG gegenüber unserer Mandantin als Käuferin des Fahrzeugs sittenwidrig verhalten und somit schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Das Fahrzeug wurde von unserer Mandantin im laufenden Prozess verkauft. Daher wurde der Schaden vom Gericht wie folgt berechnet: Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz abzüglich erzielter Verkaufspreis). Das Gericht hat den Nutzungsersatz nach der üblichen Formel berechnet:

(Bruttokaufpreis + Fahrleistung der Klagepartei) : Gesamtlaufleistung [abzügl. Fahrleistung vor Erwerb durch Klagepartei]

Zur sittenwidrigen Schädigung hat das Gericht unter anderem wie folgt ausgeführt:

„Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung der Zulassungsbehörde, sich zugleich die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich voraussetzen, gezielt zunutze machend und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA 189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.“

Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein könnte, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: info@hammel-roehrenbeck.de

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Auswertung von uns.

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