Mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen ließen sich in den vergangenen Monaten reichlich Gewinne erwirtschaften. Ziel vieler Anleger ist nach dem rasanten Kursanstieg verständlicherweise, ihre Bitcoins in gängige Zahlungsmittel wie Euro umzutauschen. Das ist jedoch gar nicht so einfach. Es gibt Unternehmen, die den Anlegern dies gegen eine Gebühr abnehmen.
Zu diesen Unternehmen gehört auch die Crypto.exchange GmbH. Allerdings hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der Gesellschaft mit Bescheid vom 29. Januar 2018 aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanzkommissionsgeschäft umgehend einzustellen.
Die Crypto.exchange GmbH bot Anlegern u. a. im Internet unter www.btc-now.de an, ihre Bitcoins unkompliziert und in kürzester Zeit in Euro umzutauschen. Die Anleger sollten ihre Bitcoins übertragen und nach 30 Minuten sollte der aktuelle Kurs des Bitcoins ermittelt und der entsprechende Betrag in Euro auf dem Konto des Anlegers sein. Die BaFin hat nun angeordnet, dass die Crypto.exchange GmbH ihr Finanzkommissionsgeschäft umgehend einstellen muss. Laut Mittteilung der Finanzdienstleistungsaufsicht habe die Gesellschaft zwar damit geworben, die notwenige Erlaubnis der BaFin zu besitzen, tatsächlich sei dies aber nicht der Fall.
„Sollte Anleger, die ihre Bitcoins bei Crypto.exchange gehandelt haben, ein Schaden entstanden sein, sollten sie umgehend prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, der sich intensiv mit der Materie Kryptowährungen befasst.
Um Kryptowährungen ist in den vergangenen Monaten ein regelrechter Hype entstanden. „Da ist es nicht auszuschließen, dass auch schwarze Schafe die Bühne betreten und abkassieren wollen. Entsprechend genau sollten Anleger hinschauen“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.
Dabei können Anleger auf bestimmte Qualitätsmerkmale achten. Wer in Deutschland Handel mit Kryptowährungen betreibt, muss eine Erlaubnis der BaFin vorweisen können. Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Die BaFin-Erlaubnis kann ein Indikator für Seriosität sein, eine Garantie ist sie nicht. Eine umfassende rechtliche Beratung kann daher sinnvoll sein, bevor man sich auf das Geschäft mit Kryptowährungen einlässt.“
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte
Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwaltsboutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht (inklusive Mietrecht) sowie Wirtschaftsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte über jahrelange Erfahrung sowie umfassende Expertise und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten bundesweit.
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte PartG mbB
Schneiderstr. 10
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631/ 341 08-0
Fax: 0631/ 341 08-29
E-Mail: info@hammel-roehrenbeck.de
Website: www.hammel-roehrenbeck.de
Facebook: https://www.facebook.com/hammelroehrenbeck