Schiffsfonds: Bonnfinanz zum Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 30.08.2018 (Az.: 7 O 218/18) die Bonnfinanz AG zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung eines geschlossenen Schiffsfonds verurteilt, da der Berater unsere Mandantin nicht korrekt über das Risiko des Totalverlustes der Anlagesumme aufgeklärt hat.

Das Landgericht ist der Argumentation der Kanzlei Röhrenbeck Rechtsanwälte aus Kaiserslautern gefolgt, wonach ein Anlageberater einen Anleger im Rahmen eines Beratungsgespräches sowohl anlegergerecht (Anlageziele des Anlegers) als auch objektgerecht (konkrete Risiken der Kapitalanlage) aufklären muss.

Unsere Madantin hat sich im Dezember 2008 nach einem Beratungstermin mit einem Berater der Bonnfinanz AG an dem geschlossenen Schiffsfonds Maritim Invest XVI beteiligt. Sie hat dem Berater mitgeteilt, dass sie auf der Suche nach einer sicheren Kapitalanlage sei, die sich u. a. für ihre Altersvorsorge eigne. Daraufhin präsentierte der Berater unserer Mandantin die Beteiligung an dem Schiffsfonds Maritim Invest XVI als geeignete Kapitalanlage.

Als sich unsere Mandantin nach dem möglichen Totalverlustrisiko erkundigte, verharmloste der Berater dies beispielsweise mit den Worten, dass es unmöglich sei, dass alle Schiffe des Fonds zugleich untergingen und falls doch, unsere Mandantin auf jeden Fall ihren Anteil aufgrund des Schrottwertes der Schiffe erhalten würde.

Das Landgericht Hanau hat seine Entscheidung wie folgt begründet:

„Eine Pflichtverletzung der Beklagten liegt vor. Dies steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme fest. (…) Der Zeuge R. hat erklärt, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Fonds um eine für die Altersvorsorge geeignete Beteiligung gehandelt habe. (…)

Dass sich der Fonds jedoch nicht für die Altersvorsorge eignete, ergibt sich aus dem Umstand, dass ein Totalverlustrisiko der Anlage besteht.

Dieses Totalverlustrisiko hat die Klägerin zwar aufgrund des ihr am XX.XX.2008 übergebenen Prospekts gekannt. Jedoch ergibt sich aus der Aussage des Zeugen R., dass dieser das Risiko verharmlost hat. (…)“

Rechtsanwalt Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Häufig haben Anleger schlicht und ergreifend keine Zeit und Lust, sich den dicken und oft schwer verständlichen Emissionsprospekt detailliert durchzulesen. Aus diesem Grund kommt den mündlichen Erläuterungen des Beraters eine besondere Bedeutung zu.“

Vielen unserer Mandanten wurden Beteiligungen an Schiffsfonds als sehr sichere Kapitalanlagen für die ergänzende Altersvorsorge oder den sicheren Vermögensaufbau empfohlen. Die wenigsten Anleger wurden von ihrem Berater jedoch darüber aufgeklärt, dass sie eine unternehmerischen Beteiligung eingegangen sind, bei der im schlimmsten Fall das gesamte eingesetzte Kapital verloren sein kann und erhaltene Ausschüttungen unter Umständen zurückgefordert werden können.“

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

 

Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte: Beratung bei Schiffsfonds

Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwaltsboutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht (inklusive Mietrecht) sowie Wirtschaftsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte über jahrelange Erfahrung sowie umfassende Expertise und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte PartG mbB

Schneiderstr. 10
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631/ 341 08-0
Fax: 0631/ 341 08-29
E-Mail: info@hammel-roehrenbeck.de
Website: www.hammel-roehrenbeck.de
Facebook: https://www.facebook.com/hammelroehrenbeck