Anleger, die in P&R Container investiert haben, müssen nun ernsthaft um ihr Geld fürchten. Der Marktführer für Container-Direktinvestments ist zahlungsunfähig. Das Insolvenzverfahren könnte zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik werden. 3,5 Milliarden Euro stehen nach der Pleite im Feuer, rund 50.000 Anleger können betroffen sein.
Das Amtsgericht München hat am 19. März 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), die P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18) und die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18) eröffnet. Auch wenn die Insolvenz sich nach Zahlungsverzögerungen, Vertriebsstopp und Schwierigkeiten im Neukundengeschäft in den vergangenen Tagen bereits angedeutet hat, ist die Lage für die Anlage dadurch noch dramatischer geworden. Die vereinbarten Mietzahlungen und Rückkäufe der Container dürften nur noch Makulatur sein. Wie hoch der Schaden für die Anleger tatsächlich ausfallen wird, lässt sich aktuell noch nicht beziffern.
Das Sagen haben nun zunächst die vorläufigen Insolvenzverwalter. Sie werden versuchen, die Ansprüche der Anleger aus Vermietung der Container bestmöglich zu befriedigen, schreibt das Handelsblatt. „Was bestmöglich heißt, ist aber noch völlig offen. Verschiedene Szenarien von der Fortführung der Gesellschaft bis zur Zerschlagung und Verkauf der Container sind denkbar. Was für die Anleger dann übrigbleibt, ist völlig offen“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck aus Kaiserslautern zur Insolvenz. „Forderungen zur Insolvenztabelle können erst angemeldet werden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter.
Mit welcher Insolvenzquote die Anleger dann rechnen könnten, ist aber derzeit noch völlig spekulativ. Wie hoch die Insolvenzmasse ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Nachfrage nach Containern und den Preisen, die bei einem möglichen Verkauf erzielt werden können. „Finanzielle Verluste für die Anleger sind aber in jedem Fall wahrscheinlich“, sagt Rechtsanwalt Röhrenbeck, der bereits zahlreiche P&R-Anleger vertritt.
Um den finanziellen Schaden so weit wie möglich zu reduzieren, können die Anleger aber ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht können dabei auch Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater bzw. Vermittler kommen. Rechtsanwalt Röhrenbeck erklärt: „Die Investitionen in P&R Container waren hochriskant. Das Risiko der Anleger ging dabei sogar über den Totalverlust hinaus. Anlageberater und -vermittler hätten die Anleger über ihr hohes Risiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können die Berater und Vermittler schadensersatzpflichtig sein.“
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte: Beratung der rechtlichen Möglichkeiten in Insolvenzverfahren
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