Urteil gegen Sparda-Bank Südwest

Das Amtsgericht Mainz hat ein Urteil gegen die Sparda-Bank Südwest eG unter dem Aktenzeichen 79 C 529/19 am 01.04.2020 gefällt, an unseren Mandanten einen Nutzungsersatz in Höhe von 3.417,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen.

Darüber hinaus wurde die Bank verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu zahlen.

Unser Mandant hat im Jahr 2016 seinen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie durch unsere Kanzlei gegenüber der Sparda-Bank Südwest widerrufen lassen. Die Bank weigerte sich in einem außergerichtlichen Verfahren, den Widerruf unseres Mandanten anzuerkennen und wies auch den Nutzungsersatzanspruch unseres Mandanten zurück. Das gerichtliche Verfahren und das Urteil gegen die Sparda-Bank Südwest hat unserem Mandanten nun den gewünschten Erfolg gebracht (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Wenn auch Sie wissen möchten, ob Sie vom Widerrufsjoker profitieren können, lassen Sie uns gerne Ihren Immobiliar-Kreditvertrag oder Auto-Kreditvertrag zur kostenfreien Prüfung zukommen: info@hammel-roehrenbeck.de

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