Viele VW-Kunden haben ihre Fahrzeuge über die VW Bank finanziert. Dass der Widerruf dieser Kreditverträge möglich ist, haben inzwischen das Landgericht Arnsberg (Az.: I-2 O 45/17) und das Landgericht Berlin (Az.: 4 O 150/16) bestätigt.
In den beiden Fällen hatten die Verbraucher einen VW Passat bzw. VW Touran im Jahr 2014 gekauft und die Autos zumindest zum Teil über einen Kredit der VW Bank finanziert. Später haben sie den Widerruf erklärt und in beiden Fällen Recht bekommen.
Sowohl das Landgericht Arnsberg als auch das Landgericht Berlin haben Formfehler in den Kreditverträgen der VW-Bank erkannt. Nach Ansicht des LG Berlin sind die Angaben über die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens nicht ausreichend. „In diesen Fällen ist die Folge, dass die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Autokredit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden konnte“, erklärt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Verbraucher ihre Fahrzeuge an die Bank geben und im Gegenzug ihre geleisteten Raten von der Bank zurückbekommen. „In beiden Fällen sprachen die Gerichte den Banken auch einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zu. Bei Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, ist allerdings strittig, ob die Bank überhaupt einen Wertersatz verlangen kann. Im Idealfall ist das dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung nicht möglich“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.
Aber auch, wenn ein Wertersatz gezahlt werden muss, dürfte der Widerruf der Kreditverträge sich in vielen Fällen lohnen. Denn gerade bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen sind die Preise durch den Abgasskandal im Keller und der Wertverlust bei diesen Fahrzeugen ist enorm. Durch den erfolgreichen Widerruf kann dieser Wertverlust in vielen Fällen aber aufgefangen werden.
Grundsätzlich ist der Widerruf des Autokredits möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder die Kreditnehmer fehlerhaft informiert hat. Ob das Fahrzeug direkt vom Abgasskandal betroffen ist, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt, spielt dabei keine Rolle. Da es sich bei Autofinanzierungen in der Regel um verbundene Geschäfte handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Die ersten Gerichte haben nun bestätigt, dass die Kreditverträge der VW Bank widerrufbar sind. Auch anderen Banken sind ähnliche Fehler unterlaufen, sodass es sich lohnen kann, die Möglichkeit des Widerrufs prüfen zu lassen.“
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