Im Rahmen des sogenannten Abgasskandal, hat das Landgericht Würzburg mit Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 23 O 1802/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat einen Motor des Typs EA189 verbaut.
Rechtsanwalt Markus Boenigk, der bei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte das Verfahren betreut, zeigt sich wenig überrascht vom Ausgang des Verfahrens: „Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) klar und deutlich entschieden, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit der Motorenbezeichnung EA189, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, als sittenwidrige Schädigung anzusehen ist, da sich die VW AG die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt zunutze mache. Ein solches Verhalten, so der BGH, sei gegenüber dem Kunden besonders verwerflich.“
Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt Boenigk weiter, sei es umso erstaunlicher gewesen, dass die VW AG bis zum Schluss keinen annehmbaren Vergleichsvorschlag im Bezug auf den Abgasskandal präsentiert habe.
Diese Vorgehensweise der Volkswagen AG ist auch einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Verfahren zu beobachten, die von unseren Anwälten betreut werden. Es scheint so, als ob es VW aufgrund der Masse der quer durch die Republik anhängigen Gerichtsverfahren nicht gelinge, hier noch einzulenken und individuelle Vergleiche zu schnüren. Die Entscheidung des LG Würzburg ist noch nicht rechtskräftig.
Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: info@hammel-roehrenbeck.de
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