Widerruf Autokreditvertrag: Hinweis des Landgerichts Dortmund

Das Landgericht Dortmund hat in einem von unserer Kanzlei gegen eine Autobank geführten gerichtlichen Verfahren den Hinweis erteilt, dass es aktuell davon ausgeht, dass unsere Mandantin im Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß über das ihr zustehende außerordentliche Kündigungsrecht informiert wurde (weitere Infos im nachfolgenden Video) und den Autokreditvertrag noch immer widerrufen kann.

Somit ist unsere Mandantin ihrem Ziel, nämlich der vollständigen Rückabwicklung ihres Kreditvertrages ein Stück näher gekommen.

Im Falle des erfolgreichen Widerruf von Autokreditverträgen erhält der Darlehensnehmer die Anzahlung sowie die monatlich gezahlten Raten zurück und übergibt das Fahrzeug der Bank. Ob darüber hinaus der Bank ein Wertersatzanspruch zusteht, hängt maßgeblich damit zusammen, wann genau der Kreditvertrag geschlossen wurde.

Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin mit unseren Anwälten: 0631/ 7500 1808

 

Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte: Beratung bei Widerruf von Autokreditverträgen

Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwaltsboutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht (inklusive Mietrecht) sowie Wirtschaftsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte über jahrelange Erfahrung sowie umfassende Expertise und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten bundesweit.

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