Widerruf von Autodarlehensverträgen – wichtiger Etappensieg gegen Bank11

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2020 (Az.: 5 O 52/20) festgestellt, dass ein von Banken häufig verwendeter Passus in Autodarlehensverträgen irreführend ist, mit der Konsequenz, dass die Bank gegen den Darlehensnehmer keinen Anspruch mehr auf die vertragsgemäße Tilgung und den Vertragszins hat.

Ein wichtiger Etappensieg für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Verbraucher über ein Darlehen finanziert haben.

Rechtsanwalt Markus Boenigk, der bei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte das Verfahren betreut, ist in diesem Punkt zufrieden und erläutert:

„Das Gericht ist hier unserer Argumentation gefolgt, wonach ein Darlehensnehmer im Darlehensvertrag klar und verständlich über sein Widerrufsrecht zu informieren ist. Kommen Banken dem nicht nach, können Darlehensnehmer unter Umständen auch noch nach vielen Jahren den Darlehensvertrag widerrufen. Die Bank hat gegen den Darlehensnehmer dann keinen Anspruch mehr auf Zahlung der vereinbarten Tilgung und der Zinsen.“ „Darüber hinaus“, so Rechtsanwalt Boenigk weiter, „könne der Darlehensnehmer auch die bereits gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückerhalten. Es kommt praktisch zu einer Rückabwicklung des Vertrages, bei welcher der Darlehensnehmer sodann das Auto herausgebe und der Bank einen Ersatz für die Nutzung des Pkw zahle.“

Konkret führt das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung aus, dass durch die Formulierung in Autodarlehensverträgen über die Anwendbarkeit des Widerrufsrechts für einen „angemessenen aufmerksamen Darlehensnehmer“ nicht hinreichend deutlich ersichtlich ist, wann ihm als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Das Gericht bringt dies in der aktuell noch nicht rechtskräftigen Entscheidung wie folgt auf den Punkt:

„Die Belehrung ist daher nicht hinreichend deutlich, sondern irreführend.“

Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist vor allem deshalb als wichtiger Etappensieg für Darlehensnehmer zu werten, da vergleichbare Formulierungen nicht nur in Verträgen der Bank11, sondern auch in tausenden Autokreditverträgen der Santander Consumer Bank AG enthalten sind.

Bei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte erhalten Darlehensnehmer innerhalb von 48 Stunden eine kostenfreie Auswertung, ob auch sie vom Widerrufsjoker profitieren können. Darlehensverträge können an folgende E-Mail-Adresse zur Prüfung geschickt werden: info@hammel-roehrenbeck.de

 

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