Kompetenz

BANKRECHT UND KAPITALANLAGERECHT

Ihr Partner rund um Ihre rechtlichen Vermögensfragen. Wir beraten Sie im Bankrecht und Kapitalanlagerecht.

Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwalts-Boutique u. a. für die Bereiche Bankrecht und Kapitalanlagerecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte über eine jahrelange sowie umfassende Expertise. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Kanzlei pflegt seit einigen Jahren einen guten Austausch mit der Hochschule Kaiserslautern, wo Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck im Rahmen eines Lehrauftrages im Studiengang Finanzdienstleistungen lehrt.

Rechtsanwalt Hammel, selbst Aufsichtsratsvorsitzender eines Kreditinstituts, berät darüber hinaus auch im Bankaufsichtsrecht.

Bei der Bearbeitung unserer Mandate legen wir besonderen Wert darauf, für unsere Mandanten den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu beschreiten und gerichtliche Verfahren, soweit möglich und gewünscht, zu vermeiden.

 

Björn Röhrenbeck

Björn Röhrenbeck

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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Jürgen Hammel

Jürgen Hammel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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0631 / 341 080

UNSERE KOMPETENZEN:

Bankrecht

 

  • Dar­lehens­vertragsrecht
  • Widerruf von Dar­lehens­verträgen
  • Mithaftung von Ehegatten und sonstigen Mitverpflichteten
  • Ãœberprüfung von Vor­fällig­keits­ent­schä­di­gungen und Nicht­abnahme­ent­schä­di­gungen
  • Allgemeine Geschäfts­bedingungen
  • Bankentgelte
  • Bankaufsichtsrecht

Recht des Zahlungsverkehrs

 

  • EC-Karte und Kreditkarte
  • SEPA-Ãœberweisung
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Onlinebanking

Im Insolvenzverfahren des Kunden

 

  • Anfechtungstatbestände im Insolvenz verfahren
  • Absonderung und Aussonderung
  • Sicherheitenpool
  • Vertretung im Insolvenzverfahren des Kunden

Kapitalanlagerecht

 

  • Aktien
  • Anleihen
  • Offene und geschlossene Fonds
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Mezzanine Finan­zie­rungen (Genuss­rechte, Partiarische Nach­rang­dar­lehen, Stille Betei­li­gungen)
  • Swaps
  • Schrottimmobilien
  • Zertifikate