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	<title>Bankrecht &amp; Kapitalanlagerecht Archive - HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</title>
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	<description>Bank- und Kapitalanlagerecht &#124; Miet- und Wohnungseigentumsrecht &#124; Immobilien- und Grundstücksrecht &#124; Baurecht</description>
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	<title>Bankrecht &amp; Kapitalanlagerecht Archive - HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</title>
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		<title>Widerruf von Autokreditverträgen -Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen VW Bank</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2022 16:05:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 11.05.2022 die VW Bank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autos verurteilt. Unser Mandant erhält nun einen Betrag in Höhe von knapp 17.200 € zuzüglich Zinsen für die gezahlten Darlehensraten zurück und gibt im Gegenzug sein finanziertes Fahrzeug an die Bank heraus. Darüber hinaus muss er einen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 11.05.2022 die VW Bank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autos verurteilt. Unser Mandant erhält nun einen Betrag in Höhe von knapp 17.200 € zuzüglich Zinsen für die gezahlten Darlehensraten zurück und gibt im Gegenzug sein finanziertes Fahrzeug an die Bank heraus. Darüber hinaus muss er einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeuges leisten.</p>
<p>Das Gericht ist im Rahmen der Entscheidung unserer Argumentation gefolgt, wonach die Pflichtangaben des Darlehensvertrages im hiesigen Fall nicht alle erforderlichen Informationen enthalten, mit der Konsequenz, dass unser Mandant auch noch etwa sieben Jahren nach Vertragsschluss seine Vertragserklärung gegenüber der VW Bank widerrufen konnte. Der lange Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf ist laut Gericht insbesondere nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen.</p>
<p>Rechtsanwalt Markus Boenigk von der Kanzlei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte ist mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden: „In den vergangenen drei Jahren gab es im Bereich des Widerrufs von Kreditverträgen zur Finanzierung von KfZ  eine überaus starke Dynamik seitens der Gerichte zu verzeichnen, bei der sich auch der Europäische Gerichtshof mehrmals zu relevanten Rechtsfragen geäußert hat. Es ist absolut zu begrüßen, dass das Landgericht Braunschweig in dieser Entscheidung  zugunsten des Klägers und Darlehensnehmers entschieden hat und der Tendenz in der Rechtsprechung gefolgt ist.“</p>
<p>Rechtsanwalt Boenigk ist optimistisch, dass zahlreiche Darlehensnehmer von dieser Entscheidung profitieren können. Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, ob auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren können. Lassen Sie uns hierzu einfach Ihren Auto-Kreditvertrag an unsere E-Mailadresse (info@hammel-roehrenbeck.de) zukommen. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen zurück.</p>
<p>Hier erhalten Sie viele relevante von uns zusammengestellte Informationen zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen:</p>
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		<title>Abgasskandal: Landgericht Kaiserslautern verurteilt VW AG</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/abgasskandal-3/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Sep 2021 13:04:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 14.09.2021 (Az.: 4 O 755/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.032,00 € nebst Zinsen an unseren Mandanten im Rahmen des Abgasskandals verurteilt. Wie auch in den in der Vergangenheit erfolgreich von uns erstrittenen Urteilen gegen die VW AG wurde auch in diesem Verfahren [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 14.09.2021 (Az.: 4 O 755/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.032,00 € nebst Zinsen an unseren Mandanten im Rahmen des Abgasskandals verurteilt. Wie auch in den in der Vergangenheit erfolgreich von uns erstrittenen Urteilen gegen die VW AG wurde auch in diesem Verfahren seitens des Gerichts eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch VW angenommen.</p>
<p>Unser Mandant hat im Jahr 2011 einen VW Tiguan Sport &amp; Style 2,0 TDI zum Kaufpreis von knapp 38.000 € erworben. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor mit der Typenbezeichnung EA 189 verbaut. Dieser Motor war zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeuges mit der mittlerweile allseits bekannten Software ausgestattet, welche bei Fahrten auf der Straße eine deutlich geringere Abgasrückführungsrate aufweist, als dies auf dem Prüfstand der Fall ist. Nur aufgrund dieser Software wurden die Abgaswerte eingehalten. Unser Mandant hat das Fahrzeug im Juli 2016 wieder veräußert.</p>
<p>Die Anwälte der VW AG hatten im Prozess behauptet, durch den Verkauf des Fahrzeuges sei der Schaden insgesamt entfallen. Unsere Kanzlei hat jedoch argumentiert, dass der Schaden unseres Mandanten bereits in der Eingehung des Kaufvertrages gelegen hat, so übrigens auch die Ansicht des Bundesgerichtshofs.</p>
<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat sich letztlich unserer Argumentation angeschlossen und die VW AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe 11.032,00 € verurteilt. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein könnte, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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		<item>
		<title>Dieselskandal: VW AG erneut zum Schadensersatz verurteilt</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/dieselskandal-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2021 07:23:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 17.08.2021 (Az.: 11 O 6967/19) die Volkswagen AG verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von knapp 5.600,00 € zuzüglich Zinsen als Schadensersatz im Rahmen des Dieselskandals zu zahlen. Unsere Mandantin hat im Jahr 2012 ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW erworben, welches einen Dieselmotor des Typs [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 17.08.2021 (Az.: 11 O 6967/19) die Volkswagen AG verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von knapp 5.600,00 € zuzüglich Zinsen als Schadensersatz im Rahmen des Dieselskandals zu zahlen.</p>
<p>Unsere Mandantin hat im Jahr 2012 ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW erworben, welches einen Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut hat. Das Landgericht Braunschweig hat nunmehr entschieden, dass sich die VW AG gegenüber unserer Mandantin als Käuferin des Fahrzeugs sittenwidrig verhalten und somit schadensersatzpflichtig gemacht hat.</p>
<p>Das Fahrzeug wurde von unserer Mandantin im laufenden Prozess verkauft. Daher wurde der Schaden vom Gericht wie folgt berechnet: Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz abzüglich erzielter Verkaufspreis). Das Gericht hat den Nutzungsersatz nach der üblichen Formel berechnet:</p>
<p>(Bruttokaufpreis + Fahrleistung der Klagepartei) : Gesamtlaufleistung [abzügl. Fahrleistung vor Erwerb durch Klagepartei]</p>
<p>Zur sittenwidrigen Schädigung hat das Gericht unter anderem wie folgt ausgeführt:</p>
<p>„Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung der Zulassungsbehörde, sich zugleich die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich voraussetzen, gezielt zunutze machend und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA 189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.“</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein könnte, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Dieselskandal: Erneut Urteil gegen Volkswagen AG</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/dieselskandal/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2021 12:26:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 18.05.2021 (Az.: 2 O 83/20) die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 20.000,00 € im Rahmen des sog. Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 18.05.2021 (Az.: 2 O 83/20) die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 20.000,00 € im Rahmen des sog. Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat einen Motor des Typs EA189 verbaut, der über eine unzulässige und illegale Abschalteinrichtung verfügt.</p>
<p>Das Gericht führt in der Entscheidung anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aus, dass die EG-Typengenehmigung für den Motor von VW mittels einer bewussten Täuschung der zuständigen Prüfbehörde erlangt worden sei. Dieser Umstand sei einer arglistigen Täuschung gleichgestellt. Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeuges, so das Gericht weiter, sei deshalb als besonders verwerflich und sittenwidrig anzusehen und nicht mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung zu vereinbaren.</p>
<p>Das Landgericht Tübingen verurteilte die VW AG daher zur Zahlung von Schadensersatz. Unser Mandant ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er den Kaufvertrag über das den VW Tiguan nicht abgeschlossen hätte. Unser Mandant erhält demnach den Kaufpreis gegen Herausgabe und Übergabe des Fahrzeuges zurück und muss sich einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.</p>
<p>Des Weiteren wurde VW dazu verurteilt, unserem Mandanten die Rechtsanwaltskosten für die vorgerichtliche Geltendmachung der Schadensersatzansprüche zu ersetzen. Die Entscheidung des LG Tübingen ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; -Rückforderung von Ausschüttungen-</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/frisia-rotterdam/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 15:04:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nachdem die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH &#38; Co. MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; KG bereits im Juni 2017 darüber informiert wurden, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet werden müsse, kommt es für die Anleger nun ganz dick. Der Insolvenzverwalter hat die Anleger des Fonds mit Schreiben vom 15.02.2021 aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen gem. §§ [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH &amp; Co. MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; KG bereits im Juni 2017 darüber informiert wurden, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet werden müsse, kommt es für die Anleger nun ganz dick.</p>
<p>Der Insolvenzverwalter hat die Anleger des Fonds mit Schreiben vom 15.02.2021 aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen gem. §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1, Abs. 2 HGB zurückzuzahlen, da diese nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt gewesen seien. Konkret handelt es sich um die Ausschüttungen der Jahre 2005, 2006, und 2007.</p>
<p>Die Anleger konnten sich im Jahr 2004 mit einer Mindesteinlagesumme in Höhe von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio an dem geschlossenen Schiffsfonds beteiligen. Es bestand die Möglichkeit, die  Beteiligungssumme in fünf Tranchen bis spätestens 01.08.2006 einzuzahlen. In den meisten Fällen erfolgte die Beteiligung über die Frisia Schiffstreuhand GmbH, welche die Anteile der Gesellschafter treuhänderisch verwaltet.</p>
<p>Bereits seit einigen Jahren wurden die Anleger des Fonds von der Treuhandgesellschaft in unregelmäßigen Abständen darüber informiert, dass die wirtschaftliche Situation der Fonds alles andere als rosig sei. Mit einer Rückforderung der Ausschüttungen hatten jedoch die wenigsten Anleger gerechnet. Der Insolvenzverwalter hat den Anlegern zur Rückzahlung eine Frist bis spätestens 19.03.2021 gesetzt.</p>
<p>Die Anleger sollten jetzt keinesfalls  den Kopf in den Sand stecken in der Hoffnung, der Kelch werde schon an ihnen vorübergehen. Genauso wenig sollten Anleger jedoch auch ungeprüft den geltend gemachten Betrag an den Insolvenzverwalter zahlen.</p>
<p>Vielmehr raten wir die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH &amp; Co. MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; KG, sich an einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahrenen Fachanwalt zu wenden.</p>
<p>In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche betroffene Anleger kontaktiert mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters Folge zu leisten sei oder nicht.</p>
<p>Wenn auch Sie eine entsprechende Prüfung wünschen, lassen Sie uns bitte das Schreiben des Insolvenzverwalters per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
<p>Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren: 0631/ 341 08-0</p>
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]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen AG</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/vw-urteil-2/</link>
					<comments>https://hammel-roehrenbeck.de/vw-urteil-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2021 15:40:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen des sogenannten Abgasskandal, hat das Landgericht Würzburg mit Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 23 O 1802/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hammel-roehrenbeck.de/vw-urteil-2/">Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen AG</a> erschien zuerst auf <a href="https://hammel-roehrenbeck.de">HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des sogenannten Abgasskandal, hat das Landgericht Würzburg mit Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 23 O 1802/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat einen Motor des Typs EA189 verbaut.</p>
<p>Rechtsanwalt Markus Boenigk, der bei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte das Verfahren betreut, zeigt sich wenig überrascht vom Ausgang des Verfahrens: &#8222;Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) klar und deutlich entschieden, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit der Motorenbezeichnung EA189, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, als sittenwidrige Schädigung anzusehen ist, da sich die VW AG die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt zunutze mache. Ein solches Verhalten, so der BGH, sei gegenüber dem Kunden besonders verwerflich.&#8220;</p>
<p>Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt Boenigk weiter, sei es umso erstaunlicher gewesen, dass die VW AG bis zum Schluss keinen annehmbaren Vergleichsvorschlag im Bezug auf den Abgasskandal präsentiert habe.</p>
<p>Diese Vorgehensweise der Volkswagen AG ist auch einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Verfahren zu beobachten, die von unseren Anwälten betreut werden. Es scheint so, als ob es VW aufgrund der Masse der quer durch die Republik anhängigen Gerichtsverfahren nicht gelinge, hier noch einzulenken und individuelle Vergleiche zu schnüren. Die Entscheidung des LG Würzburg ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
<p>Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Auswertung von uns.</p>
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		<title>Widerruf von Autodarlehensverträgen &#8211; wichtiger Etappensieg gegen Bank11</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 11:06:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2020 (Az.: 5 O 52/20) festgestellt, dass ein von Banken häufig verwendeter Passus in Autodarlehensverträgen irreführend ist, mit der Konsequenz, dass die Bank gegen den Darlehensnehmer keinen Anspruch mehr auf die vertragsgemäße Tilgung und den Vertragszins hat. Ein wichtiger Etappensieg für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Verbraucher [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2020 (Az.: 5 O 52/20) festgestellt, dass ein von Banken häufig verwendeter Passus in Autodarlehensverträgen irreführend ist, mit der Konsequenz, dass die Bank gegen den Darlehensnehmer keinen Anspruch mehr auf die vertragsgemäße Tilgung und den Vertragszins hat.</p>
<p>Ein wichtiger Etappensieg für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Verbraucher über ein Darlehen finanziert haben.</p>
<p>Rechtsanwalt Markus Boenigk, der bei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte das Verfahren betreut, ist in diesem Punkt zufrieden und erläutert:</p>
<p>„Das Gericht ist hier unserer Argumentation gefolgt, wonach ein Darlehensnehmer im Darlehensvertrag klar und verständlich über sein Widerrufsrecht zu informieren ist. Kommen Banken dem nicht nach, können Darlehensnehmer unter Umständen auch noch nach vielen Jahren den Darlehensvertrag widerrufen. Die Bank hat gegen den Darlehensnehmer dann keinen Anspruch mehr auf Zahlung der vereinbarten Tilgung und der Zinsen.&#8220; „Darüber hinaus“, so Rechtsanwalt Boenigk weiter, „könne der Darlehensnehmer auch die bereits gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückerhalten. Es kommt praktisch zu einer Rückabwicklung des Vertrages, bei welcher der Darlehensnehmer sodann das Auto herausgebe und der Bank einen Ersatz für die Nutzung des Pkw zahle.“</p>
<p>Konkret führt das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung aus, dass durch die Formulierung in Autodarlehensverträgen über die Anwendbarkeit des Widerrufsrechts für einen „angemessenen aufmerksamen Darlehensnehmer“ nicht hinreichend deutlich ersichtlich ist, wann ihm als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Das Gericht bringt dies in der aktuell noch nicht rechtskräftigen Entscheidung wie folgt auf den Punkt:</p>
<p>„Die Belehrung ist daher nicht hinreichend deutlich, sondern irreführend.“</p>
<p>Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist vor allem deshalb als wichtiger Etappensieg für Darlehensnehmer zu werten, da vergleichbare Formulierungen nicht nur in Verträgen der Bank11, sondern auch in tausenden Autokreditverträgen der Santander Consumer Bank AG enthalten sind.</p>
<p>Bei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte erhalten Darlehensnehmer innerhalb von 48 Stunden eine kostenfreie Auswertung, ob auch sie vom Widerrufsjoker profitieren können. Darlehensverträge können an folgende E-Mail-Adresse zur Prüfung geschickt werden: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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		<item>
		<title>Fake Shop-Betrug(*)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2020 11:30:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Landgericht Kaiserslautern verurteilt Strohmann zur Zahlung von knapp 40.000,00 € In den vergangenen Jahren häuften sich Fälle des sogenannten Fake Shop-Betrug. Hierbei wird Kunden vorgespiegelt, dass sie in Online Shops, die wie reguläre und seriöse Shops aufgebaut sind, Ware kaufen können. Die Bezahlung ist lediglich per Vorkasse durch Überweisung möglich. Nach dem Bezahlvorgang kommt dann [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Landgericht Kaiserslautern verurteilt Strohmann zur Zahlung von knapp 40.000,00 €</strong></p>
<p>In den vergangenen Jahren häuften sich Fälle des sogenannten Fake Shop-Betrug. Hierbei wird Kunden vorgespiegelt, dass sie in Online Shops, die wie reguläre und seriöse Shops aufgebaut sind, Ware kaufen können. Die Bezahlung ist lediglich per Vorkasse durch Überweisung möglich. Nach dem Bezahlvorgang kommt dann die Ernüchterung – die Ware bleibt aus.</p>
<p>So erging es auch einem unserer Mandanten, der bei dem Onlineportal „feingoldscheideanstalt1973.de“ einen Goldbarren zum Kaufpreis von knapp 40.000,00 € erwarb und auch sogleich bezahlte. Geliefert wurde der Goldbarren jedoch nicht. Nach Recherchen unserer Kanzlei handelt es sich bei dem Onlineshop um einen Fake Shop-Betrug.</p>
<p>Durch Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden konnte der Inhaber des Girokontos ausfindig gemacht werden, auf das unser Mandant den Kaufpreis überwiesen hatte. Bei dem Inhaber des Girokontos handelte es sich um einen Strohmann, der für unbekannte Dritte das Girokonto eröffnet und die Zugangsdaten sodann an diese weitergegeben hatte. Diese unbekannten Dritten verübten wiederum den Betrug gegenüber unserem Mandanten und hoben den überwiesenen Betrag in Höhe von knapp 40.000,00 € vom Girokonto ab.</p>
<p>Das Landgericht Kaiserslautern ist mit seinem Urteil nunmehr unserer Argumentation gefolgt, wonach der Beklagte (der Strohmann) gegenüber unserem Mandanten auf Schadensersatz in Höhe von knapp 40.000,00 € haftet. Das Landgericht führt hier wie folgt aus:</p>
<p>„Nach § 830 Abs. 1 S. 2 BGB haftet dem Geschädigten als Gesamtschuldner auch derjenige, der fahrlässig eine unerlaubte Handlung begangen hat, wenn sich nicht ermitteln lässt, wessen Handlung den Schaden verursacht hat. Der Beklagte musste, so unsere Argumentation, damit rechnen, dass die Hintermänner dieses Konto für illegale Geschäfte benutzen würden.“</p>
<p>Wenn auch Sie Opfer eines Betruges im Internet geworden sind, stehen Ihnen unsere Anwälte für ein kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch unter der nachfolgenden Telefonnummer zur Verfügung: 0631/ 341 08-0.</p>
<p>(*) Der Beitrag wurde u. a. auf folgenden Seiten veröffentlicht:<a href="https://www.anwalt.de/kanzlei-roehrenbeck"> www.anwalt.de</a>, <a href="http://www.facebook.de">www.facebook.de</a></p>
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		<item>
		<title>Schiffsfonds: Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/schiffsfonds/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2020 11:25:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 30.04.2020 einen sogenannten freien Vermittler zum Schadensersatz gegenüber unseren Mandanten in Höhe von 15.750,00 € verurteilt, da diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt wurden. Das Oberlandesgericht ist hierbei unserer Argumentation gefolgt, wonach ein Anleger, der sich über Anlagemöglichkeiten an einem geschlossenen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 30.04.2020 einen sogenannten freien Vermittler zum Schadensersatz gegenüber unseren Mandanten in Höhe von 15.750,00 € verurteilt, da diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt wurden. Das Oberlandesgericht ist hierbei unserer Argumentation gefolgt, wonach ein Anleger, der sich über Anlagemöglichkeiten an einem geschlossenen Schiffsfonds beraten lässt, auch über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 174 Abs. 4 HGB aufzuklären ist.</p>
<p>Unsere Mandanten haben sich im März 2007 nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem freien Kapitalanlagevermittler an dem geschlossenen Schiffsfonds MS &#8222;Kollmar&#8220; mit einem Anlagebetrag in Höhe von 15.000,00 € zzgl. Agio in Höhe von 5 % beteiligt. Unsere Mandanten hatten sich den Betrag mühsam angespart und beabsichtigten, das Geld zum sicheren Vermögensaufbau anzulegen. Der Berater klärte unsere Mandanten im Rahmen der Anlageberatung jedoch nicht darüber auf, dass bei einem geschlossenen Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH &amp; Co. KG das Risiko besteht, dass die erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückverlangt werden können. Hierzu wäre der Berater jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht hat wie folgt entschieden: &#8222;Ein Anlageberater ist in Bezug auf das Anlageobjekt verpflichtet, den Kunden rechtzeitig, richtig und sorgfältig sowie verständlich und vollständig zu beraten. (&#8230;) Dementsprechend gehört es zu den Pflichten eines Anlageberaters, über das Risiko aufzuklären, dass die Kommanditistenhaftung der Anleger trotz vollständig erbrachter Einlageleistung unter den Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2016 – III ZR 14/15, Rn. 15, mwN).&#8220;</p>
<p>Herr Rechtsanwalt Markus Boenigk von der Kanzlei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte, der das Verfahren für die Kläger geführt hat, sieht in diesem Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent umgesetzt und erläutert: &#8222;Für einen Kapitalanleger an einem geschlossenen Schiffsfonds ergibt sich aufgrund der Möglichkeit des Fonds, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückfordern zu können, ein besonderes strukturelles Risiko, da eine solche Rückforderung enorme Auswirkungen auf die prognostizierte Rendite haben kann<em>&#8222;.</em> Die Renditeerwartung, so Boenigk weiter, ist jedoch regelmäßig wesentlicher Maßstab für die Beurteilung einer Kapitalanlage.</p>
<p>Für unsere Mandanten ist dieses Urteil -gerade in der aktuellen herausfordernden Zeit- ein Segen, da nunmehr dringende Anschaffungen getätigt werden können.</p>
<p>Wenn auch Sie das Gefühl haben, im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Kreditinstitut oder einem freien Berater/Vermittler, nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden zu sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte können Ihnen meist relativ rasch mitteilen, ob die Beratung anleger- und objektgerecht erfolgt ist oder nicht.</p>
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		<title>Urteil gegen Sparda-Bank Südwest</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/urteil-gegen-sparda-bank-suedwest/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 15:37:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Mainz hat ein Urteil gegen die Sparda-Bank Südwest eG unter dem Aktenzeichen 79 C 529/19 am 01.04.2020 gefällt, an unseren Mandanten einen Nutzungsersatz in Höhe von 3.417,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen. Darüber hinaus wurde die Bank verurteilt, die vorgerichtlichen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hammel-roehrenbeck.de/urteil-gegen-sparda-bank-suedwest/">Urteil gegen Sparda-Bank Südwest</a> erschien zuerst auf <a href="https://hammel-roehrenbeck.de">HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Mainz hat ein Urteil gegen die Sparda-Bank Südwest eG unter dem Aktenzeichen 79 C 529/19 am 01.04.2020 gefällt, an unseren Mandanten einen Nutzungsersatz in Höhe von 3.417,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen.</p>
<p>Darüber hinaus wurde die Bank verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu zahlen.</p>
<p>Unser Mandant hat im Jahr 2016 seinen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie durch unsere Kanzlei gegenüber der Sparda-Bank Südwest widerrufen lassen. Die Bank weigerte sich in einem außergerichtlichen Verfahren, den Widerruf unseres Mandanten anzuerkennen und wies auch den Nutzungsersatzanspruch unseres Mandanten zurück. Das gerichtliche Verfahren und das Urteil gegen die Sparda-Bank Südwest hat unserem Mandanten nun den gewünschten Erfolg gebracht (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).</p>
<p>Wenn auch Sie wissen möchten, ob Sie vom Widerrufsjoker profitieren können, lassen Sie uns gerne Ihren Immobiliar-Kreditvertrag oder Auto-Kreditvertrag zur kostenfreien Prüfung zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
<p>Wichtige Informationen zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen erhalten Sie hier: <a href="http://www.darlehens-widerruf.de">www.darlehens-widerruf.de</a></p>
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