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	<title>HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</title>
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	<description>Bank- und Kapitalanlagerecht &#124; Miet- und Wohnungseigentumsrecht &#124; Immobilien- und Grundstücksrecht &#124; Baurecht</description>
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		<title>Widerruf von Autokreditverträgen -Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen VW Bank</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2022 16:05:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 11.05.2022 die VW Bank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autos verurteilt. Unser Mandant erhält nun einen Betrag in Höhe von knapp 17.200 € zuzüglich Zinsen für die gezahlten Darlehensraten zurück und gibt im Gegenzug sein finanziertes Fahrzeug an die Bank heraus. Darüber hinaus muss er einen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 11.05.2022 die VW Bank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autos verurteilt. Unser Mandant erhält nun einen Betrag in Höhe von knapp 17.200 € zuzüglich Zinsen für die gezahlten Darlehensraten zurück und gibt im Gegenzug sein finanziertes Fahrzeug an die Bank heraus. Darüber hinaus muss er einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeuges leisten.</p>
<p>Das Gericht ist im Rahmen der Entscheidung unserer Argumentation gefolgt, wonach die Pflichtangaben des Darlehensvertrages im hiesigen Fall nicht alle erforderlichen Informationen enthalten, mit der Konsequenz, dass unser Mandant auch noch etwa sieben Jahren nach Vertragsschluss seine Vertragserklärung gegenüber der VW Bank widerrufen konnte. Der lange Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf ist laut Gericht insbesondere nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen.</p>
<p>Rechtsanwalt Markus Boenigk von der Kanzlei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte ist mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden: „In den vergangenen drei Jahren gab es im Bereich des Widerrufs von Kreditverträgen zur Finanzierung von KfZ  eine überaus starke Dynamik seitens der Gerichte zu verzeichnen, bei der sich auch der Europäische Gerichtshof mehrmals zu relevanten Rechtsfragen geäußert hat. Es ist absolut zu begrüßen, dass das Landgericht Braunschweig in dieser Entscheidung  zugunsten des Klägers und Darlehensnehmers entschieden hat und der Tendenz in der Rechtsprechung gefolgt ist.“</p>
<p>Rechtsanwalt Boenigk ist optimistisch, dass zahlreiche Darlehensnehmer von dieser Entscheidung profitieren können. Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, ob auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren können. Lassen Sie uns hierzu einfach Ihren Auto-Kreditvertrag an unsere E-Mailadresse (info@hammel-roehrenbeck.de) zukommen. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen zurück.</p>
<p>Hier erhalten Sie viele relevante von uns zusammengestellte Informationen zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen:</p>
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		<title>Abgasskandal: Landgericht Kaiserslautern verurteilt VW AG</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/abgasskandal-3/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Sep 2021 13:04:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 14.09.2021 (Az.: 4 O 755/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.032,00 € nebst Zinsen an unseren Mandanten im Rahmen des Abgasskandals verurteilt. Wie auch in den in der Vergangenheit erfolgreich von uns erstrittenen Urteilen gegen die VW AG wurde auch in diesem Verfahren [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 14.09.2021 (Az.: 4 O 755/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.032,00 € nebst Zinsen an unseren Mandanten im Rahmen des Abgasskandals verurteilt. Wie auch in den in der Vergangenheit erfolgreich von uns erstrittenen Urteilen gegen die VW AG wurde auch in diesem Verfahren seitens des Gerichts eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch VW angenommen.</p>
<p>Unser Mandant hat im Jahr 2011 einen VW Tiguan Sport &amp; Style 2,0 TDI zum Kaufpreis von knapp 38.000 € erworben. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor mit der Typenbezeichnung EA 189 verbaut. Dieser Motor war zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeuges mit der mittlerweile allseits bekannten Software ausgestattet, welche bei Fahrten auf der Straße eine deutlich geringere Abgasrückführungsrate aufweist, als dies auf dem Prüfstand der Fall ist. Nur aufgrund dieser Software wurden die Abgaswerte eingehalten. Unser Mandant hat das Fahrzeug im Juli 2016 wieder veräußert.</p>
<p>Die Anwälte der VW AG hatten im Prozess behauptet, durch den Verkauf des Fahrzeuges sei der Schaden insgesamt entfallen. Unsere Kanzlei hat jedoch argumentiert, dass der Schaden unseres Mandanten bereits in der Eingehung des Kaufvertrages gelegen hat, so übrigens auch die Ansicht des Bundesgerichtshofs.</p>
<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat sich letztlich unserer Argumentation angeschlossen und die VW AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe 11.032,00 € verurteilt. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein könnte, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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		<item>
		<title>Dieselskandal: VW AG erneut zum Schadensersatz verurteilt</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/dieselskandal-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2021 07:23:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 17.08.2021 (Az.: 11 O 6967/19) die Volkswagen AG verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von knapp 5.600,00 € zuzüglich Zinsen als Schadensersatz im Rahmen des Dieselskandals zu zahlen. Unsere Mandantin hat im Jahr 2012 ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW erworben, welches einen Dieselmotor des Typs [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 17.08.2021 (Az.: 11 O 6967/19) die Volkswagen AG verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von knapp 5.600,00 € zuzüglich Zinsen als Schadensersatz im Rahmen des Dieselskandals zu zahlen.</p>
<p>Unsere Mandantin hat im Jahr 2012 ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW erworben, welches einen Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut hat. Das Landgericht Braunschweig hat nunmehr entschieden, dass sich die VW AG gegenüber unserer Mandantin als Käuferin des Fahrzeugs sittenwidrig verhalten und somit schadensersatzpflichtig gemacht hat.</p>
<p>Das Fahrzeug wurde von unserer Mandantin im laufenden Prozess verkauft. Daher wurde der Schaden vom Gericht wie folgt berechnet: Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz abzüglich erzielter Verkaufspreis). Das Gericht hat den Nutzungsersatz nach der üblichen Formel berechnet:</p>
<p>(Bruttokaufpreis + Fahrleistung der Klagepartei) : Gesamtlaufleistung [abzügl. Fahrleistung vor Erwerb durch Klagepartei]</p>
<p>Zur sittenwidrigen Schädigung hat das Gericht unter anderem wie folgt ausgeführt:</p>
<p>„Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung der Zulassungsbehörde, sich zugleich die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich voraussetzen, gezielt zunutze machend und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA 189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.“</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein könnte, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Dieselskandal: Erneut Urteil gegen Volkswagen AG</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/dieselskandal/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2021 12:26:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 18.05.2021 (Az.: 2 O 83/20) die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 20.000,00 € im Rahmen des sog. Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 18.05.2021 (Az.: 2 O 83/20) die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 20.000,00 € im Rahmen des sog. Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat einen Motor des Typs EA189 verbaut, der über eine unzulässige und illegale Abschalteinrichtung verfügt.</p>
<p>Das Gericht führt in der Entscheidung anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aus, dass die EG-Typengenehmigung für den Motor von VW mittels einer bewussten Täuschung der zuständigen Prüfbehörde erlangt worden sei. Dieser Umstand sei einer arglistigen Täuschung gleichgestellt. Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeuges, so das Gericht weiter, sei deshalb als besonders verwerflich und sittenwidrig anzusehen und nicht mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung zu vereinbaren.</p>
<p>Das Landgericht Tübingen verurteilte die VW AG daher zur Zahlung von Schadensersatz. Unser Mandant ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er den Kaufvertrag über das den VW Tiguan nicht abgeschlossen hätte. Unser Mandant erhält demnach den Kaufpreis gegen Herausgabe und Übergabe des Fahrzeuges zurück und muss sich einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.</p>
<p>Des Weiteren wurde VW dazu verurteilt, unserem Mandanten die Rechtsanwaltskosten für die vorgerichtliche Geltendmachung der Schadensersatzansprüche zu ersetzen. Die Entscheidung des LG Tübingen ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; -Rückforderung von Ausschüttungen-</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/frisia-rotterdam/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 15:04:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nachdem die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH &#38; Co. MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; KG bereits im Juni 2017 darüber informiert wurden, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet werden müsse, kommt es für die Anleger nun ganz dick. Der Insolvenzverwalter hat die Anleger des Fonds mit Schreiben vom 15.02.2021 aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen gem. §§ [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH &amp; Co. MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; KG bereits im Juni 2017 darüber informiert wurden, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet werden müsse, kommt es für die Anleger nun ganz dick.</p>
<p>Der Insolvenzverwalter hat die Anleger des Fonds mit Schreiben vom 15.02.2021 aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen gem. §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1, Abs. 2 HGB zurückzuzahlen, da diese nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt gewesen seien. Konkret handelt es sich um die Ausschüttungen der Jahre 2005, 2006, und 2007.</p>
<p>Die Anleger konnten sich im Jahr 2004 mit einer Mindesteinlagesumme in Höhe von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio an dem geschlossenen Schiffsfonds beteiligen. Es bestand die Möglichkeit, die  Beteiligungssumme in fünf Tranchen bis spätestens 01.08.2006 einzuzahlen. In den meisten Fällen erfolgte die Beteiligung über die Frisia Schiffstreuhand GmbH, welche die Anteile der Gesellschafter treuhänderisch verwaltet.</p>
<p>Bereits seit einigen Jahren wurden die Anleger des Fonds von der Treuhandgesellschaft in unregelmäßigen Abständen darüber informiert, dass die wirtschaftliche Situation der Fonds alles andere als rosig sei. Mit einer Rückforderung der Ausschüttungen hatten jedoch die wenigsten Anleger gerechnet. Der Insolvenzverwalter hat den Anlegern zur Rückzahlung eine Frist bis spätestens 19.03.2021 gesetzt.</p>
<p>Die Anleger sollten jetzt keinesfalls  den Kopf in den Sand stecken in der Hoffnung, der Kelch werde schon an ihnen vorübergehen. Genauso wenig sollten Anleger jedoch auch ungeprüft den geltend gemachten Betrag an den Insolvenzverwalter zahlen.</p>
<p>Vielmehr raten wir die Anleger des Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH &amp; Co. MS &#8222;Frisia Rotterdam&#8220; KG, sich an einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahrenen Fachanwalt zu wenden.</p>
<p>In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche betroffene Anleger kontaktiert mit der Bitte um Überprüfung, ob der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters Folge zu leisten sei oder nicht.</p>
<p>Wenn auch Sie eine entsprechende Prüfung wünschen, lassen Sie uns bitte das Schreiben des Insolvenzverwalters per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
<p>Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren: 0631/ 341 08-0</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen AG</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/vw-urteil-2/</link>
					<comments>https://hammel-roehrenbeck.de/vw-urteil-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2021 15:40:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen des sogenannten Abgasskandal, hat das Landgericht Würzburg mit Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 23 O 1802/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hammel-roehrenbeck.de/vw-urteil-2/">Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen AG</a> erschien zuerst auf <a href="https://hammel-roehrenbeck.de">HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des sogenannten Abgasskandal, hat das Landgericht Würzburg mit Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 23 O 1802/20) die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht hat sich der Argumentation unserer Kanzlei angeschlossen, wonach unser Mandant einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Das streitgegenständliche Fahrzeug hat einen Motor des Typs EA189 verbaut.</p>
<p>Rechtsanwalt Markus Boenigk, der bei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte das Verfahren betreut, zeigt sich wenig überrascht vom Ausgang des Verfahrens: &#8222;Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) klar und deutlich entschieden, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit der Motorenbezeichnung EA189, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, als sittenwidrige Schädigung anzusehen ist, da sich die VW AG die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt zunutze mache. Ein solches Verhalten, so der BGH, sei gegenüber dem Kunden besonders verwerflich.&#8220;</p>
<p>Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt Boenigk weiter, sei es umso erstaunlicher gewesen, dass die VW AG bis zum Schluss keinen annehmbaren Vergleichsvorschlag im Bezug auf den Abgasskandal präsentiert habe.</p>
<p>Diese Vorgehensweise der Volkswagen AG ist auch einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Verfahren zu beobachten, die von unseren Anwälten betreut werden. Es scheint so, als ob es VW aufgrund der Masse der quer durch die Republik anhängigen Gerichtsverfahren nicht gelinge, hier noch einzulenken und individuelle Vergleiche zu schnüren. Die Entscheidung des LG Würzburg ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Wenn auch Sie befürchten, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur kostenfreien Prüfung an folgende E-Mail-Adresse zukommen: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
<p>Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Auswertung von uns.</p>
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		<item>
		<title>Widerruf von Autodarlehensverträgen &#8211; wichtiger Etappensieg gegen Bank11</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/widerruf-von-autokreditvertraegen-hammel-roehrenbeck-rechtsanwaelte-erstreiten-wichtigen-etappensieg-gegen-bank11/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 11:06:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bankrecht & Kapitalanlagerecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2020 (Az.: 5 O 52/20) festgestellt, dass ein von Banken häufig verwendeter Passus in Autodarlehensverträgen irreführend ist, mit der Konsequenz, dass die Bank gegen den Darlehensnehmer keinen Anspruch mehr auf die vertragsgemäße Tilgung und den Vertragszins hat. Ein wichtiger Etappensieg für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Verbraucher [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2020 (Az.: 5 O 52/20) festgestellt, dass ein von Banken häufig verwendeter Passus in Autodarlehensverträgen irreführend ist, mit der Konsequenz, dass die Bank gegen den Darlehensnehmer keinen Anspruch mehr auf die vertragsgemäße Tilgung und den Vertragszins hat.</p>
<p>Ein wichtiger Etappensieg für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Verbraucher über ein Darlehen finanziert haben.</p>
<p>Rechtsanwalt Markus Boenigk, der bei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte das Verfahren betreut, ist in diesem Punkt zufrieden und erläutert:</p>
<p>„Das Gericht ist hier unserer Argumentation gefolgt, wonach ein Darlehensnehmer im Darlehensvertrag klar und verständlich über sein Widerrufsrecht zu informieren ist. Kommen Banken dem nicht nach, können Darlehensnehmer unter Umständen auch noch nach vielen Jahren den Darlehensvertrag widerrufen. Die Bank hat gegen den Darlehensnehmer dann keinen Anspruch mehr auf Zahlung der vereinbarten Tilgung und der Zinsen.&#8220; „Darüber hinaus“, so Rechtsanwalt Boenigk weiter, „könne der Darlehensnehmer auch die bereits gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückerhalten. Es kommt praktisch zu einer Rückabwicklung des Vertrages, bei welcher der Darlehensnehmer sodann das Auto herausgebe und der Bank einen Ersatz für die Nutzung des Pkw zahle.“</p>
<p>Konkret führt das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung aus, dass durch die Formulierung in Autodarlehensverträgen über die Anwendbarkeit des Widerrufsrechts für einen „angemessenen aufmerksamen Darlehensnehmer“ nicht hinreichend deutlich ersichtlich ist, wann ihm als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Das Gericht bringt dies in der aktuell noch nicht rechtskräftigen Entscheidung wie folgt auf den Punkt:</p>
<p>„Die Belehrung ist daher nicht hinreichend deutlich, sondern irreführend.“</p>
<p>Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist vor allem deshalb als wichtiger Etappensieg für Darlehensnehmer zu werten, da vergleichbare Formulierungen nicht nur in Verträgen der Bank11, sondern auch in tausenden Autokreditverträgen der Santander Consumer Bank AG enthalten sind.</p>
<p>Bei Hammel &amp; Röhrenbeck Rechtsanwälte erhalten Darlehensnehmer innerhalb von 48 Stunden eine kostenfreie Auswertung, ob auch sie vom Widerrufsjoker profitieren können. Darlehensverträge können an folgende E-Mail-Adresse zur Prüfung geschickt werden: <a href="mailto:info@hammel-roehrenbeck.de">info@hammel-roehrenbeck.de</a></p>
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		<title>Wie lange dürfen Vermieter die Kaution einbehalten?</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/kaution/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Nov 2020 11:40:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien & Grundstücksrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nahezu jeder Vermieter kennt die Situation. Der Mieter ist ausgezogen und in der Wohnung sind diverse kleinere und größere Schäden sichtbar. Die Interessenlage der Beteiligten sieht dann häufig so aus, dass der Mieter die Kaution am liebsten sofort zurück hätte, da er diese für die neue Mietwohnung benötigt. Der Vermieter wiederum möchte zunächst einmal Klarheit [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nahezu jeder Vermieter kennt die Situation. Der Mieter ist ausgezogen und in der Wohnung sind diverse kleinere und größere Schäden sichtbar. Die Interessenlage der Beteiligten sieht dann häufig so aus, dass der Mieter die Kaution am liebsten sofort zurück hätte, da er diese für die neue Mietwohnung benötigt. Der Vermieter wiederum möchte zunächst einmal Klarheit darüber erlangen, welchen Umfang die Schäden einnehmen und wie hoch die Reparaturkosten sein werden.</p>
<p>Der Vermieter sieht sich in dieser Konstellation mit der Frage konfrontiert, wie lange er die Kaution einbehalten darf.</p>
<p>Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein angemessener Teil der Kaution für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden darf, je nachdem, um welche Schäden es sich handelt. Für die Ermittlung der Angemessenheit der Höhe darf der Vermieter eine Schätzung vornehmen.</p>
<p>Das Amtsgericht München hat in einer Entscheidung vom 29.06.2017, Az.: 472 C 6762/17 entschieden, dass  die Kaution im Einzelfall auch länger als sechs Monate vom Vermieter einbehalten werden darf und zwar dann, wenn ein Nachzahlungsanspruch zu seinen Gunsten für noch nicht fällige Betriebskosten zu erwarten ist. Das Gericht hat dies wie folgt begründet:</p>
<p><em>„Zwar muss im Allgemeinen der Vermieter innerhalb von 6 Monaten über die Kaution abrechnen; im Einzelfall kann die Abrechnungsfrist aber auch länger sein. Denn die Mietkaution sichert alle &#8211; auch die noch nicht fälligen &#8211; Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben.“</em></p>
<p>Damit befindet sich die Entscheidung des AG München im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 18.01.2006, Az.: VIII ZR 71/05, nach der der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten darf, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.</p>
<p>Die Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage lautet wie so oft: Es kommt darauf an J</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wiederholt verspätete Mietzahlungen als Kündigungsgrund?</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/wiederholt-verspaetete-mietzahlungen-als-kuendigungsgrund/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2020 12:38:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien & Grundstücksrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicht in jedem Fall rechtfertigt die mehrfach verspätete Mietzahlungen durch den Mieter die außerordentliche Kündigung durch den Vermieter. Dies hat kürzlich das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 12.05.2020 (Az.: 02 S 401/19) entschieden. Im zu entscheidenden Fall hatte der in Leipzig lebende Mieter seine Miete im Jahr 2017 mehrfach nicht rechtzeitig an den Vermieter [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht in jedem Fall rechtfertigt die mehrfach verspätete Mietzahlungen durch den Mieter die außerordentliche Kündigung durch den Vermieter. Dies hat kürzlich das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 12.05.2020 (Az.: 02 S 401/19) entschieden.</p>
<p>Im zu entscheidenden Fall hatte der in Leipzig lebende Mieter seine Miete im Jahr 2017 mehrfach nicht rechtzeitig an den Vermieter gezahlt.  Der Vermieter hatte dies einige Zeit lang so hingenommen und erst im Februar 2019 die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen.</p>
<p>Das Landgericht Leipzig entschied, dass die Kündigung nicht wirksam erfolgt ist. Vielmehr könne nach Ansicht des Gerichts bei einer Kündigung des Vermieters im Februar 2019, also mehr als anderthalb Jahre nach den verspäteten Zahlungen, denknotwendig nicht davon ausgegangen werden, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Kläger unzumutbar war.</p>
<p><u>Merke also</u>: Zwar kann eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses darauf basieren, dass der Mieter wiederholt unpünktlich die Miete zahlt. Die Kündigung muss aber zeitnah zu den Verstößen des Mieters erfolgen.</p>
<h2><strong>Orientierungssatz des Gerichts zu verspätete Mietzahlungen:</strong></h2>
<p>Eine Kündigung kann nicht auf verspätete Mietzahlungen gestützt werden, wenn sie erst nach eineinhalb Jahren nach dem Rückstand ausgesprochen wird.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Miete richtig erhöhen</title>
		<link>https://hammel-roehrenbeck.de/die-miete-richtig-erhoehen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Björn Röhrenbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2020 16:50:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien & Grundstücksrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie kann ich als Vermieter wirksam die Miete richtig erhöhen? Gerade bei Immobilien, die als Kapitalanlage dienen, wird sie nach einiger Zeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Vermieter unumgänglich sein, die Miete richt zu erhöhen. Da uns Anfragen zu diesem Thema quasi tagtäglich erreichen, möchten wir in diesem Beitrag wichtige grundsätzliche Fragen klären. Das sagt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hammel-roehrenbeck.de/die-miete-richtig-erhoehen/">Die Miete richtig erhöhen</a> erschien zuerst auf <a href="https://hammel-roehrenbeck.de">HAMMEL &amp; RÖHRENBECK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Wie kann ich als Vermieter wirksam die Miete richtig erhöhen?</strong></h2>
<p>Gerade bei Immobilien, die als Kapitalanlage dienen, wird sie nach einiger Zeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Vermieter unumgänglich sein, die Miete richt zu erhöhen. Da uns Anfragen zu diesem Thema quasi tagtäglich erreichen, möchten wir in diesem Beitrag wichtige grundsätzliche Fragen klären.</p>
<p><strong>Das sagt das Gesetz</strong></p>
<p>Nach § 558 Abs. 1 BGB kann ein Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, wobei seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen sein muss.</p>
<h2><strong>Was ist bei der Erhöhung der Miete zu beachten?</strong></h2>
<p>Vermieter können die Miete nicht einfach so erhöhen, sondern müssen ihr Erhöhungsverlangen – schriftlich – begründen. Am häufigsten wird dazu auf die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete verwiesen. Und die lässt sich am einfachsten mit einem Mietspiegel ermitteln und belegen. Allerdings funktioniert das nur, wenn die aktuelle Miete auch unter der Vergleichsmiete liegt. Denn die darf nicht überschritten werden.</p>
<h2><strong>Gelten für die Erhöhung außer der Vergleichsmiete noch andere Grenzen?</strong></h2>
<p>Vermieter müssen bei der Mieterhöhung auch noch die so genannte Kappungsgrenze beachten. Normalerweise darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent erhöht werden. Je nach Standort gilt sogar eine reduzierte Kappungsgrenze von 15 Prozent – und zwar für die Bereiche, für die die Landesregierung eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen hat.</p>
<h2><strong>Und wie wird mit dem Mietspiegel die passende Vergleichsmiete ermittelt?</strong></h2>
<p>Dazu müssen Sie zunächst die auf ihre Wohnung passenden Merkmale (also Alter, Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage) suchen. Meist ist eine Spanne angegeben. Nehmen Sie nur dann den angegebenen Höchstwert, wenn es dafür auch gute Gründe gibt. Sonst könnte im Streitfall vor Gericht ein niedrigerer Wert angesetzt werden. Berücksichtigen Sie in jedem Fall auch angegebene Zu- und Abschläge. Die erhaltene Vergleichsmiete ist eine Nettokaltmiete. Der Wert wird in der Regel pro Quadratmeter angegeben.</p>
<p><strong>Gilt der Mietspiegel für alle Wohnungen?</strong></p>
<p>Nein, er gilt nur für frei finanzierte Wohnungen, also nicht für den sozialen Wohnungsbau. Auch möblierte Wohnungen und solche in Ein- und Zweifamilienhäusern sind ausgenommen. In manchen Gemeinden werden auch besonders kleine oder besonders große Wohnungen ausdrücklich ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Wie erfahre ich, ob es für meine Gemeinde überhaupt einen Mietspiegel gibt? Und was ist, wenn ein solcher gar nicht existiert bzw. nur ein veralteter?</strong></p>
<p>Bei der Frage, ob es einen gültigen Mietspiegel gibt, kann Ihnen die Gemeinde oder der Haus &amp; Grund Verein vor Ort weiterhelfen. Gibt es einen Mietspiegel, können sie den dort meist auch erhalten.Gibt es keinen Mietspiegel, müssen Sie auf die Mietanpassung trotzdem nicht verzichten. Es wird allerdings etwas komplizierter, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, etwa über einen Gutacher oder den Verweis auf drei Vergleichswohnungen.Und bei veralteten Mietspiegeln kommt es ganz drauf an: Grundsätzlich sollen Mietspiegel zwar alle zwei Jahre aktualisiert werden. Aber der Bundesgerichtshof vertritt die Meinung, dass auch ältere Mietspiegel verwendet werden dürfen – jedenfalls dann, wenn sie nicht zu alt sind und es keinen neueren Mietspiegel für die jeweilige Gemeinde gibt.</p>
<p>Falls jetzt noch nicht alle Fragen geklärt sein sollten, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung: 0631/ 341 08-0</p>
<p>&nbsp;</p>
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